Seit der Gründung der RepairAG im August 2018 (!) reparieren wir für Eltern und Lehrkräfte.
Erfolgreich reparierte Gegenstände seit Nov. ’23: ≈ 25-30 Stück.
Was nicht reparierbar ist, dient uns als Übungsmaterial, um die Technik zu verstehen – und wird anschließend zerlegt und entsorgt.
Damit waren und sind wir am WG der Zeit weit voraus.

Dabei merken wir, dass eine entscheidende Frage für Natur, Umwelt und die Zukunft wohl heißen wird:
Muss es immer das neueste Gerät sein?
Oder reicht es, wenn das Gerät kann, was man (wirklich) braucht?
Zukunftermöglichend wäre wohl das Motto: Wie lange kann ich das noch irgendwie nutzen?

Umso mehr freuen wir uns, mitteilen zu können, dass am gestrigen 23.4.2024 ein Meilenstein im EU-Parlament gesetzt wurde:

Das Recht auf Reparatur wird (wirklich) wirksam!
In mehreren Schritten wurde in den letzten Jahren die Idee des Reparierens zunehmend gefördert. In der nun verabschiedeten Fassung dürfte das Gesetz tatsächlich konkrete Auswirkungen haben, denn der aktuelle Stand des Rechts auf Reparatur greift weiter als die Vorgängerphasen:

  • Es gibt jetzt Reparaturpflichten für Hersteller... bestimmter Geräte.
  • für Verbraucher:innen soll es grundsätzlich attaktiver werden, reparieren zu lassen: „einfacher und kostengünstiger„.
  • Nachhaltigkeit durch längere Lebensdauer und weniger Müll.
  • Es gibt nun Regeln für Ersatzteil-/Werkzeugmanagement und -kosten.
  • Gewerbliche Reparaturen müssen in überschaubarem zeitlichen Rahmen stattfinden.

Ein könnte also ein historischer Tag sein, eine wesentliche Weichenstellung.

Good to know, what’s new:

  • Muss ein Gerät in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert.
  • Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. (Die Liste der Produktkategorien kann/soll noch erweitert werden.)
  • Der Blick wird verstärkt auf generalüberholte Produkte gelenkt, die ebenfalls Ressourcen schonen und Müll vermeiden.
  • Eine europäische Online-Plattform hilft bei der Suche nach Reparaturbetrieben/-initiativen vor Ort, Verkäufern generalüberholter Geräte oder Käufern defekter Geräte.
  • Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen.
  • Zahlreiche Methoden, die bisher die Reparatur erschwerten, wurden verboten.
  • Reparaturen sollen erschwinglicher werden, deswegen müssen Mitgliedstaat Reparaturen fördern, z. B. durch Gutscheine (vgl. Österreich) und Fördergelder für Reparaturen, Informationskampagnen oder die Unterstützung vorhandener Reparaturräume.

–> Tipp der RepairAG: Halten Sie Augen und Ohren offen, wo Schlupflöcher Reparaturen weiterhin erschweren und geben Sie diese Beobachtungen weiter.

Fazit: Reparieren soll einfacher und kostengünstiger werden!
Fazit 2: Lassen Sie reparieren!

Genaueres zum neuen Recht auf Reparatur: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20590/recht-auf-reparatur-reparieren-einfacher-und-attraktiver-machen

Fröhliche Grüße
Silke Hühnlein
Erfinderin und Leitung der RepairAG