Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum
am Wilhelm-Gymnasium im Jahrgang 11

  1. Das Betriebspraktikum findet im Stadtgebiet Braunschweig statt.
  2. Ausnahme: Außerhalb Braunschweigs kann das Praktikum nur unter Nachweis von ergebnislosen Bewerbungen für eine vergleichbare Stelle in Braunschweig stattfinden sowie nach einer entsprechenden Bestätigung durch die Praktikumskonferenz der Fachgruppe Politik-Wirtschaft und den Schulleiter.
    Die Schülerin / der Schüler muss dann jede Woche per E-Mail einen Bericht an eine betreuende Lehrkraft senden und bekommt von dieser weitere Fragen bzw. Aufträge zugesandt.
  3. Die Praktikumsstelle wird von der Schülerin/ vom Schüler selbst gesucht und von der Fachgruppe Politik-Wirtschaft bestätigt.
  4. Die Schülerinnen und Schüler finden eine Praktikumsstelle möglichst vor Beginn der dem Praktikum vorausgehenden Sommerferien. Eine entsprechende Bestätigung erhält bereits die Politiklehrkraft der 10. Klasse. Spätestens mit Beginn des 11. Schuljahres müssen alle Bestätigungen vorliegen, damit die Fachgruppe Politik-Wirtschaft darüber entscheiden kann.
  5. Das Praktikum sollte möglichst aufgrund einer (vorher im Unterricht erlernten) Bewerbung stattfinden (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch).
  6. Jede/r Schüler/in wird während des Praktikums von einer betreuenden Lehrkraft besucht (in der Regel nach Voranmeldung).
  7. Die Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen werden von den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs und vom Jugendschutzgesetz vorgegeben.
  8. Während des Praktikums müssen die Schülerinnen und Schüler zuvor im Unterricht vorbereitete Fragen erarbeiten.
  9. Diese dienen als Grundlage der nachfolgenden schriftlichen Ausarbeitung, deren formaler Ablauf und inhaltliche Anforderungen zuvor verbindlich im Unterricht dargelegt werden und die für den gesamten Jahrgang gelten.

1. Praktikumsplatz

1.1 Vorbereitung

1.1.1 Erwartungen an das Betriebspraktikum formulieren.

1.1.2 Begründen, warum ein Wirtschaftszweig, ein Betrieb gewählt wird. Dabei sollten besondere Interessen, Fähigkeiten oder eigene und Erfahrungen Dritter berücksichtigt werden. Dies ist für eine schriftliche Bewerbung, ein Vorstellungsgespräch, die später zu erstellende Präsentation oder für die Schwerpunktwahl der Kursstufe von Bedeutung.

 

1.2 Bewerbung um einen Praktikumsplatz

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbständig einen Praktikumsplatz, da dabei erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt werden. Dies gilt insbesondere für erste Kontaktaufnahmen mit einer Firma, für das Formulieren von Bewerbungsschreiben, für Vorstellungsgespräche usw. Die Schülerinnen und Schüler achten bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz auf eine sinnvolle Eignung des Praktikumsbetriebes und erkundigen sich nach notwendiger Arbeitskleidung. Bei Problemen und Fragen wenden sich die Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll an den jeweiligen Fachlehrer Politik-Wirtschaft.

1.3 Zuweisung eines Praktikumsplatzes

Einige Praktikumsplätze wie z. B. bei der Polizei, der Feuerwehr und Verwaltungsstellen der Stadt Braunschweig werden zentral vergeben – eine rechtzeitige Anmeldung bei der jeweiligen Fachlehrkraft Politik-Wirtschaft ist notwendig. Da insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung steht, ist es erforderlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler um einen weiteren Praktikumsplatz bemühen, der im Falle einer Absage wahrgenommen werden kann.

1.4 Bestätigung

Nach Zusage eines Praktikumsplatzes erhält der Fachlehrer / die Fachlehrerin des Faches Politik-Wirtschaft schriftlich folgende Angaben:

  1. Name der Firma / des Betriebes / des Instituts
  2. genaue Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer, Abteilung, ggf. Stockwerk)
  3. Name, Telefonnummer, E-Mail, Fax der Betreuerin / des Betreuers in der Firma
  4. Arbeitszeiten, Angaben über wechselnde Einsatzorte
  5. Sonstige wichtige Hinweise

» Formular: Bestätigung eines Praktikumsplatzes durch den Betrieb (pdf)

1.5 Bescheinigungen

Alle Schülerinnen und Schüler können für ihren Praktikumsbetrieb eine Schulbescheinigung erhalten. Bei Bedarf ist diese mit folgenden Angaben anzufordern: Name, Vorname, Geburtsdatum, Klasse.

» Formular: Schulbescheinigung zur Teilnahme am Praktikum für den Betrieb (pdf)

Einige Unternehmen fordern zusätzlich die Abgabe von Personalbögen.

» Formular: Personalbogen der Schule für den Betrieb (pdf)

Nach dem Betriebspraktikum stellt der Betrieb eine einfache oder qualifizierte Bescheinigung aus.

» Formular: Einfache Bescheinigung der Teilnahme am Praktikum für den Betrieb (pdf)

2. Versicherungsschutz

Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.

3. Übernahme von Schülerbeförderungskosten

Eine Kostenübernahme kommt nur für das Gebiet der Stadt Braunschweig und für Entfernungen zwischen Wohnung und Praktikumsbetrieb von mehr als 2000m in Betracht. Die Abfrage der benötigten Fahrkarten erfolgt durch die Stadt Braunschweig vor dem Praktikum bei der Fachgruppe Politik-Wirtschaft.

4. Jugendarbeitsschutz

Bei der Durchführung des Betriebspraktikums sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12.4.1976 (BGBl. I S.965) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

JArbSchG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

5. Gesundheitsschutz

In Fällen, in denen eine Tätigkeit i. S. des § 17 des Bundesseuchengesetzes – BSeuchG – (Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern, Säuglings- und Kinderheimen oder von sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung o. ä.) aufgenommen werden soll, sind ein Zeugnis des Gesundheitsamtes oder eine spezielle Belehrung nach § 18 BSeuchG erforderlich.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet sich über Infektionsschutz, Impfungen, Gesundheitsbelehrungen oder notwendige Atteste zu informieren.

6. Verhalten während des Praktikums

Bitte beachtet die Betriebsordnung und alle in eurem Betrieb geltenden Sicherheitsvorschriften.

Ihr seid Gast im Betrieb und prägt mit eurem Verhalten das Bild, das wir als Gymnasium hinterlassen. Bedenkt deshalb, dass Pünktlichkeit, Höflichkeit, Ordnung und Sauberkeit selbstverständlich sind.

Arbeitet von Anfang an aktiv mit! Bittet auch von euch aus um Aufgaben! Wartet nicht, bis sich irgendwann jemand um euch kümmert!

Fragt, wenn ihr etwas nicht versteht! Interessierte Praktikanten sind die besseren Praktikanten! Nutzt die Chance, soviel wie möglich über „euren“ Betrieb, die dort vorkommenden Berufe und Arbeitsfelder zu erfahren!

Bleibt in möglichen Konflikten sachlich!

Führt alle Tätigkeiten nach besten Kräften aus!

Wendet euch bei Unklarheiten an euren betrieblichen Praktikumsbeauftragten und/oder an die betreuende Lehrkraft.

Benachrichtigt im Krankheitsfall unverzüglich den Betrieb und die Schule.

Wechselnde Praktikumsorte und auftretende Probleme sind unverzüglich der betreuenden Lehrkraft zu melden.

7. Auswertung des Praktikums

Während des Praktikums müssen die Schülerinnen und Schüler zuvor im Unterricht vorbereitete Fragen erarbeiten.

Diese dienen als Basis für die Bearbeitung der schriftlichen Ausarbeitung, die die Klausur im ersten Halbjahr im Fach Politik-Wirtschaft ersetzt, deren formaler Ablauf und inhaltliche Anforderungen zuvor verbindlich im Unterricht dargelegt werden und die für den gesamten Jahrgang gelten.

Die Ausarbeitung geht mit 50% in die Halbjahresnote ein.

Fachgruppe Politik-Wirtschaft
Braunschweig, März 2020