Organisation der gymnasialen Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe (Sekundarbereich II) gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgang 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13), sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren. Die reguläre Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt somit drei Jahre, sofern sich aufgrund eines individuellen Bildungsgangs keine verkürzte bzw. verlängerte Verweildauer ergibt.
Beratung und Information
Am WG sind Frau StD’ Pfleiderer (Jahrgang 11) als Oberstufenkoordinatorin und Herr StD Dr. Nowak (Jahrgänge 12/13 und Abitur) als Oberstufenkoordinator für den Sekundarbereich II zuständig.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren begleiten, unterstützen und beraten die Schülerinnen und Schüler „ihres Jahrgangs“ kontinuierlich beginnend ab Klasse 10 bis zum Abitur.
Zu Beginn des 2. Halbjahres von Jg. 10 bzw. Jg. 11 bieten Informationsabende für Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte alle wesentlichen Informationen zur Einführungsphase bzw. zur Qualifikationsphase (Termin: vgl. Schulterminkalender auf der Homepage).
Verfahren der Krankmeldung / Entschuldigung
Bei einer Erkrankung nutzen Eltern und Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen das digitale Klassenbuch zur Krankmeldung bzw.
rufen im Ausnahmefall im Sekretariat bei Frau Niehaus (0531/470-56 70) an, die die Krankmeldung in das digitale Klassenbuch einträgt.
Der Grund des Fernbleibens muss spätestens am dritten Versäumnistag durch den bzw. die Erziehungsberechtigen schriftlich mitgeteilt werden.
Für die Qualifikationsphase gilt:
Am Tage einer Klausur muss bei Nichterscheinen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Eine ärztliche Bescheinigung bei längerer Abwesenheit oder bei Klausuren ist spätestens innerhalb von drei Kalendertagen der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer vorzulegen.
Schriftliche Entschuldigungen müssen unaufgefordert zugeschickt oder vorgelegt werden. Wenn Entschuldigungen fehlen, gilt das Unterrichtsversäumnis als unentschuldigt.
Hat eine Schülerin oder ein Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend“ (00 Punkte) abgeschlossen.
Einführungsphase (Jg. 11)
Die einjährige Einführungsphase (Jg. 11) stellt die inhaltliche und methodische Vorbereitung auf die Qualifikationsphase dar. In unserer Schule werden die 11. Klassen aus den Profilstufen-Klassen (Jg. 10) mit naturwissenschaftlichem („m-Klassen“) und sprachlichem Profil („s-Klassen“) in der Regel neu zusammengesetzt.
Der Unterricht wird dabei überwiegend im Klassenverband erteilt, die zweite und dritte Fremdsprache, die Fächer ev. bzw. kath. Religionslehre, Werte und Normen, Philosophie sowie Informatik finden in der Regel in klassenübergreifenden Kursen statt.
Leistungsbewertung in der Einführungsphase
Für die Bewertung von Leistungen in Klausuren sowie der Mitarbeit im Unterricht werden die Noten in Punkte umgesetzt:
Bewertungen mit 00, 01, 02, 03 oder 04 Punkten werden umgangssprachlich auch als „Unterkurse“ bezeichnet.
Besondere Wahlangebote
Schülerinnen und Schüler, die im sprachlichen Profil der SEK I eine dritte Fremd-sprache belegt haben, können diese in der Einführungsphase als Wahlfremdsprache fortführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Fächer Philosophie und Informatik als Wahlfächer anzuwählen. Hierbei gilt es insbesondere zu beachten, dass nur Fächer in der Qualifikationsphase als Prüfungsfächer gewählt werden können, die durch die Schülerin oder den Schüler mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase belegt worden sind.
Berufs- und Studienorientierung in der Einführungsphase
Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierungen, die bereits in der Sekundarstufe I beginnen, werden im Jg. 11 fortgeführt und ergänzt, um den Schülerinnen und Schülern weitere Orientierungshilfen für ihr Studium oder ihren Beruf zu geben. Im Zuge dessen findet u.a. nach den Herbstferien das dreiwöchige Betriebspraktikum statt. Um die Rahmenvorgabe zu erfüllen, dass Berufsorientierung schulische Gesamtaufgabe sein soll, wird die Betreuung der Praktikanten auf alle im Jg. 11 unterrichtenden Lehrkräfte übertragen.
Zusätzlich zum zweistündigen Fachunterricht Politik-Wirtschaft wird eine Unterrichtsstunde Berufs- und Studienorientierung erteilt (zweistündig im ersten Halbjahr). Die Leistungen im Unterricht zur Berufs- und Studienorientierung werden nicht bewertet. Die Klausur des ersten Halbjahres im Fach Politik-Wirtschaft wird durch eine schriftliche Ausarbeitung zum Praktikum ersetzt.
Auslandsaufenthalte während der Einführungsphase
Unsere Schule unterstützt und ermöglicht Auslandsaufenthalte sowohl in Jg. 10 als auch in Jg. 11. Schülerinnen und Schüler können mehrere Monate bis zu einem halben Schuljahr (während des 1. Halbjahres) im Ausland verbringen und dann im 2. Schulhalbjahr wieder am Unterricht des Wilhelm-Gymnasiums teilnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein ganzes Schuljahr während der 11. Klasse an eine Auslandsschule zu gehen.
Weiterreichende individuelle Wünsche sind zwar möglich, bedürfen aber einer gesonderten Absprache und Genehmigung. Informationen dazu und weiteres Informationsmaterial gibt es bei Frau StD’ Pfleiderer.
Eine Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt soll Frau StD’ Pfleiderer im Verlauf des Vorjahres übersendet werden; spätestens eine Woche vor den Osterferien muss der schriftliche Antrag einer Beurlaubung beim Schulleiter vorliegen.
Versetzung in die Qualifikationsphase
Am Ende der Einführungsphase beschließt die Klassenkonferenz über die Versetzung.
Die Schülerin oder der Schüler wird versetzt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Versetzungsrelevant sind dabei alle ganzjährig bzw. epochal unterrichteten Pflicht- und Wahlpflichtfächer.
Versetzt wird die Schülerin oder der Schüler, wenn alle versetzungsrelevanten Fächer mit mindestens 05 Punkten bewertet werden bzw. in höchstens einem solchen Fach eine Bewertung mit 01, 02, 03 oder 04 Punkten vorliegt. Ggf. kann die Klassenkonferenz Ausgleichsregelungen anwenden, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind:
Wahlfächer können hierbei im Kontext von Ausgleichsregelungen als Ausgleichsfach herangezogen werden. Ein Ausgleichfach darf lt. Stundentafel höchstens eine Wochenstunde weniger Unterricht als das auszugleichende Fach besitzen.
Ob die Klassenkonferenz von der Möglichkeit eines Ausgleichs Gebrauch macht, hängt von ihrer Beurteilung ab, ob von der Schülerin oder dem Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in dem nächsthöheren Schuljahrgang erwartet werden kann. Eine Ausgleichsregelung ist also wie in der Sekundarstufe I eine „kann-Regelung“.
Wahlen für die Qualifikationsphase (Jg. 12 und 13)
Im Verlauf der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte ausführlich über die Struktur der Qualifikationsphase informiert und auf die Schwerpunkt- und Kurswahlen sowie die Seminarfach- und Sportkurswahlen vorbereitet. Sämtliches Informationsmaterial steht zusätzlich als Download auf der Homepage zur Verfügung.
Schwerpunkt- und Kurswahlen
Die Schwerpunkt- und Kurswahlen finden im Verlauf des zweiten Halbjahres der Einführungsphase statt. Sofern die Schülerin oder der Schüler eine formal zulässige Schwerpunkt- und Kurswahl vorgenommen hat, wird diese in einem Onlineverfahren eingegeben, ausgedruckt und von den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten unterschrieben und bei der Oberstufenkoordinatorin bzw. dem Oberstufenkoordinator abgegeben. Damit ist die Wahl der Fächer und Kurse rechtsverbindlich für zwei Jahre durchgeführt.
Seminarfachwahlen
Die Wahl des Seminarfachs findet am Ende des zweiten Halbjahrs der Einführungsphase statt. Jede Schülerin und jeder Schüler gibt eine Wahl mit mindestens zwei Seminarfächern ab, ohne dabei eine Priorisierung vorzunehmen. Die Schülerin oder der Schüler wird möglichst einem der gewählten Seminarfächer zugeordnet.
Wahl der Sportkurse
Die Wahl der Sportkurse findet am Ende des zweiten Halbjahrs der Einführungsphase statt. Jede Schülerin und jeder Schüler gibt zwei Sportkursfolgen aus einer festgelegten Kombination von Individual- und Mannschaftssportarten an.
Qualifikationsphase (Jg. 12 und 13)
Die zweijährige Qualifikationsphase stellt die inhaltliche und methodische Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Abiturprüfung dar.
Der Unterricht wird dabei themenbezogen in Kursen erteilt.
Die Leistungsbewertung basiert wie in der Einführungsphase auf dem Punktesystem.
Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren und der Abiturprüfungsphase.
Zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Ein einmaliges freiwilliges Zurücktreten um ein Schuljahr ist nach dem ersten Halbjahr der Qualifikationsphase möglich, sofern die Einführungsphase nicht wiederholt worden ist. Nach dem zweiten oder nach dem dritten Halbjahr der Qualifikationsphase kann die Schülerin oder der Schüler freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern die Abiturprüfung noch innerhalb der maximalen Verweildauer von vier Jahren abgelegt werden kann. Das freiwillige Zurücktreten muss schriftlich bis zur angekündigten Frist bei der Schulleitung beantragt werden.
An die Stelle des Klassenlehrers rückt in der Qualifikationsphase die Tutorin bzw. der Tutor. Da der Unterricht in Kursen stattfindet, liegt das Tutoriat in einem Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Tutorin bzw. der Tutor führt in der Regel die Studienfahrt durch.
Schwerpunkte und Schwerpunktfächer
Am Wilhelm-Gymnasium stehen den Schülerinnen und Schülern vier Schwerpunkte zur Auswahl, wobei jedem Schwerpunkt zwei sogenannte Schwerpunktfächer zugeordnet werden, die in besonderer Weise den Schwerpunkt repräsentieren:
- Sprachlicher Schwerpunkt
1. Schwerpunktfach: fortgeführte Fremdsprache
2. Schwerpunktfach: weitere Fremdsprache oder Deutsch
- Musisch-künstlerischer Schwerpunkt
1. Schwerpunktfach: Kunst oder Musik
2. Schwerpunktfach: Deutsch oder Mathematik
- Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt
1. Schwerpunktfach: Geschichte
2. Schwerpunktfach: Politik-Wirtschaft
- Mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
1. Schwerpunktfach: Naturwissenschaft
2. Schwerpunktfach: weitere Naturwissenschaft oder Mathematik
Die Schülerinnen und Schüler wählen vor Eintritt in die Qualifikationsphase einen Schwerpunkt und eine durch das WG angebotene Kombination aus Schwerpunktfächern.
Prüfungsfächer
Die Schülerinnen und Schüler wählen vor Eintritt in die Qualifikationsphase fünf Prüfungsfächer, wobei das erste bis dritte Prüfungsfach (P1, P2 und P3) fünfstündig auf „erhöhtem Anforderungsniveau“ und das vierte und fünfte Prüfungsfach (P4 und P5) dreistündig auf „grundlegendem Anforderungsniveau“ unterrichtet wird.
In der Regel entsprechen die ersten beiden Prüfungsfächer (P1 und P2) den zwei Schwerpunktfächern der Schülerin oder des Schülers.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Profil wählt die Schülerin oder der Schüler jedoch als erstes Prüfungsfach das erste Schwerpunktfach, als drittes Prüfungsfach das zweite Schwerpunktfach und als zweites Prüfungsfach eines der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache oder Naturwissenschaft.
Die möglichen Prüfungsfachkombinationen werden vor der Schwerpunkt- und Prüfungsfachwahl durch das WG bekannt gegeben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Prüfungsfachkombination besteht nicht.
Bei der Wahl der Prüfungsfächer sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
- Es müssen mindestens zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache als Prüfungsfächer gewählt werden.
- Alle drei Aufgabenfelder müssen unter den Prüfungsfächern vertreten sein.
- Das Fach muss mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase belegt worden sein.
- Nur fünfstündig unterrichtete Fächer können Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und nur dreistündig unterrichtete Fächer können Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau sein.
In den ersten vier Prüfungsfächern (P1-P4) nehmen die Schülerinnen und Schüler an den schriftlichen Klausuren des niedersächsischen Zentralabiturs teil (zentrale Aufgabenstellung). Im fünften Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. Auf Verlangen des Prüflings kann die mündliche Prüfung in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Zulassung zur Abiturprüfung und Einbringungsverpflichtungen
Nach dem vierten Halbjahr der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Sie oder er gibt an, welche Kursergebnisse dabei in Block I der Gesamtqualifikation einzubringen sind. Die verpflichtend einzubringenden Kurse sind dabei schwerpunktspezifisch:
Fach | Anzahl der einzubringenden Halbjahresergebnisse |
Bemerkungen |
Deutsch | 4 | |
Fremdsprache | 4 | Die Ergebnisse betreffen dasselbe Fach. |
weitere Fremdsprache | 4 | Nur für den sprachlichen Schwerpunkt! |
Kunst oder Musik | 2 1), 2) | Die Ergebnisse betreffen dasselbe Fach. |
Politik-Wirtschaft | 2 1) | |
Geschichte | 2 1) | |
Religion oder Werte und Normen oder Philosophie | 2 1) | Die Ergebnisse betreffen dasselbe Fach. |
Mathematik | 4 | |
Naturwissenschaft | 4 | |
weitere Naturwissenschaft oder Informatik | 4 | Nur für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt! |
Seminarfach | 2 | Es ist das Schulhalbjahresergebnis einzubringen, indem die Facharbeit geschrieben worden ist, und ein weiteres Schulhalbjahresergebnis. |
weitere Fremdsprache, weitere Naturwissenschaft oder Informatik | 2 | Nur für den gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt! |
1) Bei Prüfungsfächern sind vier Halbjahresergebnisse einzubringen.
2) Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zusätzlich zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst eingebracht werden.
Allgemein gilt, dass aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase mindestens 32 und höchstens 36 Halbjahresergebnisse der Kurse in Block I eingebracht werden müssen.
In Block I sind einzubringen 24 bis 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die 12 Schulhalbjahresergebnisse im dritten bis fünften Prüfungsfach (P3-P5), in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse im ersten (P1) und im zweiten (P2) Prüfungsfach in zweifacher Wertung.
Im Fall von 32, 33 oder 34 Halbjahresergebnissen können höchstens sechs „Unterkurse“ (Bewertung mit 04 Punkten oder weniger) und im Fall von 35 oder 36 Halbjahresergebnissen höchsten sieben „Unterkurse“ eingebracht werden.
Darunter dürfen höchsten drei „Unterkurse“ im ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach sein.
„Unterkurse“ mit 00 Punkten können nicht eingebracht werden.
Die Schülerin oder der Schüler wird zur Abiturprüfung zugelassen, sofern sämtliche Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt sind und sie oder er in Block I mindestens 200 Punkte erreicht hat.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht zur Abiturprüfung melden, nicht zugelassen worden sind oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, treten in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der maximalen Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe abgelegt werden kann.
Abiturprüfung
Am Ende des 13. Schuljahrgangs kann durch die Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer deutschen oder ausländischen Hochschule (ggf. führt die Hochschule zusätzlich ein eigenes Zulassungsverfahren durch).
Schriftliche Abiturprüfung
In den ersten vier Prüfungsfächern (P1-P4) nehmen die Schülerinnen und Schüler an den schriftlichen Klausuren des niedersächsischen Zentralabiturs teil (zentrale Aufgabenstellung). In den einzelnen Fächern gliedert sich die Klausur der schriftlichen Abiturprüfung in eine Auswahlzeit sowie in eine Bearbeitungszeit.
Die Auswahlzeit im Prüfungsfach Deutsch darf 45 Minuten und in den übrigen Prüfungsfächern 30 Minuten nicht überschreiten.
Im Prüfungsfach Deutsch beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1-P3) 270 Minuten und auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4) 210 Minuten.
Im Prüfungsfach Mathematik beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau 270 Minuten und auf grundlegendem Anforderungsniveau 225 Minuten.
In den modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) setzt sich die schriftliche Abiturprüfung aus der Schreibaufgabe und zwei weiteren Kompetenzbereichen zusammen. Die Bearbeitungszeit beträgt für die einzelnen Prüfungsmodule der Prüfungsaufgabe
- für die Schreibaufgabe auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1-P3) 210 Minuten, auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4) 180 Minuten,
- für die Sprachmittlung 60 Minuten
- für das Hörverstehen 30 Minuten und
- für das Sprechen 15 Minuten.
In den übrigen schriftlichen Prüfungsfächern mit erhöhtem Anforderungsniveau (P1-P3) beträgt die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe 270 Minuten und im vierten Prüfungsfach (P4) 220 Minuten.
Mündliche Abiturprüfung
Im fünften Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. Diese dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Dabei steht dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten zur Verfügung. Die Aufgabenstellung wird von der Prüferin oder dem Prüfer erstellt. Auf Verlangen des Prüflings kann die mündliche Prüfung in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Ergebnis der Abiturprüfung und Gesamtqualifikation
Aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sind mindestens 32 und höchstens 36 Schulhalbjahresergebnisse in Block I und die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in Block II in die Gesamtqualifikation einzubringen.
- In Block I sind einzubringen 24 bis 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die 12 Schulhalbjahresergebnisse im dritten bis fünften Prüfungsfach (P3-P5), in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse im ersten (P1) und im zweiten (P2) Prüfungsfach in zweifacher Wertung.
- In Block II sind einzubringen die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern (P1-P5) in vierfacher Wertung.
Dabei müssen in Block I mindestens 200 Punkte und in Block II mindestens 100 Punkte erreicht werden. Zusätzlich müssen in Block II in mindestens drei Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden.
Aus der Gesamtpunktzahl E ergibt sich die Durchschnittsnote des Abiturs.
Hierbei gilt die Formel E = E I + E II, d. h. Summe der Punkte aus Block I und Block II
mit E I = 40 P / S, wobei P der Punktsumme durch Addition der 32, 33, 34, 35 oder 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der acht Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 24, 25, 26, 27 oder 28 Schulhalbjahresergebnisse und S der Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse entspricht, wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahresergebnisse zweifach zählen
und E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5), wobei PF 1 bis PF 5 den Ergebnissen der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern entsprechen.
Wiederholung der Abiturprüfung
Sollte die Schülerin oder der Schüler zum Abitur zugelassen werden und dann nicht ausreichend Punkte im Block II erlangen, kann das 3. und 4. Halbjahr erneut absolviert werden.
Die Schule verlängert dann die Verweildauer der Schülerin oder des Schülers um ein weiteres Jahr.
Damit verlängert sich der zulässige Aufenthalt in der Qualifikationsphase auf die maximale Dauer von fünf Jahren, sofern die Schülerin oder der Schüler zuvor die Einführungsphase wiederholt hat, freiwillig zurückgetreten ist, einmalig nicht zur Abiturprüfung zugelassen wurde bzw. von einer Meldung zurückgetreten ist.
Fachhochschulreife
Am Gymnasium kann zunächst der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Rechtliche Reglungen hierzu:
„Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg“ (AVO-GOBAK)
in der Fassung ab 01.08.2018
§ 17 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
(1) Wer die Qualifikationsphase einer gymnasialen Oberstufe, eines Beruflichen Gymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs ohne bestandene Abiturprüfung verlässt und die jeweiligen Voraussetzungen nach den Absätzen 2 bis 8 erfüllt, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife und erhält hierüber eine Bescheinigung.
(2) In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg müssen in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren
- in den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und im zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und
- in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung
erreicht worden sein. In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach.
(3) Im Abendgymnasium müssen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren
- im ersten und zweiten Prüfungsfach in insgesamt drei
Schulhalbjahresergebnissen, darunter den Ergebnissen des zweiten der zu berücksichtigenden Schulhalbjahre, insgesamt mindestens 45 Punkte in dreifacher Wertung und dabei in zweien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens 15 Punkte und - in einem Schulhalbjahresergebnis des dritten Prüfungsfachs sowie in weiteren vier Schulhalbjahresergebnissen in mindestens drei vierstündigen und höchstens zwei zweistündigen Fächern insgesamt mindestens 50 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in drei dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens 10 Punkte
erreicht worden sein.
(4) Unter den Schulhalbjahresergebnissen nach den Absätzen 2 und 3 müssen die in den Fächern nach der Anlage 7 für die gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium und das Kolleg oder nach der Anlage 8 für das Abendgymnasium sein.
(5) Unter den Schulhalbjahresergebnissen nach den Absätzen 2 und 3 dürfen je Fach nicht mehr als zwei Ergebnisse sein.
(6) § 15 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 8 Satz 3 gilt entsprechend.
(7) Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus nach der Anlage 9 eine Durchschnittsnote ermittelt.
(8) Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 3 zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden; es können jedoch nicht Ergebnisse des gleichen Schulhalbjahres der Qualifikationsphase aus dem ersten und dem zweiten Durchgang zusammen eingebracht werden.
§ 18 Zeugnis der Fachhochschulreife
Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Der Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums wird auf dem Zeugnis der Fachhochschulreife bescheinigt.
Rechtliche Vorgaben zur gymnasialen Oberstufe
- „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ (VO-GO)
sowie deren „Ergänzende Bestimmungen“ (EB-VO-GO)
jeweils in den Fassungen ab 01. August 2018
https://www.mk.niedersachsen.de/download/136513/VO-GO_und_EB-VO-GO_Fassungen_August_2018_.pdf
- „Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg“ (AVO-GOBAK)
sowie deren „Ergänzende Bestimmungen“ (EB-AVO-GOBAK)
jeweils in den Fassungen ab 01. August 2018
https://www.mk.niedersachsen.de/download/136515/AVO-GOBAK_und_EB-AVO-GOBAK_August_2018.pdf