Der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Frank im Sande, war zu Gast im Werte-und-Normen-Kurs der Klassen 11a und 11b und stellte sich den Fragen der Schülerinnen und Schüler.
Als Frank im Sande zu seiner Motivation gefragt wurde, warum er Staatsanwalt geworden sei, waren die 90 Minuten Unterrichtszeit schon fast vorbei. Von den vielen Themen, zu denen er referierte und gefragt wurde, hier nur zwei Aspekte, die zusammenhängen.
Ein Schüler wollte wissen, wie lange es dauere, bis es zur Gerichtsverhandlung komme. Die Antwort war zumindest überraschend: oft erstaunlich lange. Sein Beispiel: ein Verkehrsunfall mit Todesfolge. Das könne schon mal anderthalb Jahre dauern. Zunächst gebe es die Ermittlungen der Polizei. Bei Verdacht auf Betäubungsmittelverstöße müssten Blutproben analysiert werden. Zeugen seien zu befragen. Der Beschuldigte habe Gelegenheit zur Einlassung (Juristendeutsch für „Stellungnahme“). Er müsse einen Anwalt suchen. Allein solche Terminsetzungen nähmen Zeit in Anspruch. Der Rechtsanwalt habe dann Recht auf Akteneinsicht. Akten müssten gesichtet werden. Das Verfahren werde vorbereitet usw. – Und dann sollen sich mögliche Zeugen vor Gericht viele Monate später noch an das erinnern, was sie damals aus ihrer Sicht zweifelsfrei zu Protokoll gebracht haben.
Am Wichtigsten sei es im Justizwesen, belastbare Beweise zu erbringen, so im Sande, und schreibt SAUZE an die Tafel, eine Eselsbrücke für Beweismittel im Strafprozess: Sachverständige, Augenschein, Urkunde, Zeugen, Einlassung des Angeklagten.
Direkt nach dem Angeklagten seien Zeugen die unzuverlässigste Quelle. Meist habe man aber nur diese. Menschen neigen, wenn sie sich erinnern – selbst kurz nach einem Ereignis, umso mehr noch viele Monate später – dazu, Fehl-Erinnerungen zu bilden, Dinge zu behaupten, die sie entweder nicht sicher wissen oder gar nicht erlebt haben. Und die Unzuverlässigkeit nehme mit der Dauer bis zum Verfahrensbeginn zu.
Er selbst sei letzte Woche als Zeuge zu einem Ereignis befragt worden, das fünf Jahre zurückliegt, aus seiner Zeit als Richter. Erinnern konnte er sich praktisch an nichts. So blieb nichts anderes, als sich auf das damals angefertigte Protokoll zu verlassen.
Dass Zeugenerinnerungen trügen, verschlimmert sich, wenn Menschen andere Menschen beschuldigen oder gar anzeigen. Im Sande erzählt ein aktuelles Beispiel aus Goslar, das durch die Nachrichten ging: Eine Tochter beschuldigte ihre Eltern des sexuellen Missbrauchs. Die mussten in Untersuchungshaft, wurden 2023 verurteilt: neuneinhalb Jahre für den Vater, dreizehneinhalb Jahre für die Mutter, für sie anschließend Sicherungsverwahrung. Die Aussagen der Tochter wurden als glaubhaft beurteilt. Leider waren sie falsch: Sie sei wohl Borderlinerin mit weiteren psychischen Störungen und habe ihre Aussagen manipuliert, vermutlich nicht bewusst, aber mit schwerwiegenden Folgen. „Die verlorene Lebenszeit in Freiheit“, so im Sande, „gibt einem keiner zurück.“ 684 Tage im Gefängnis. Da sind 75 Euro Haftentschädigung pro Tag nur ein sehr schwacher Trost. Schlimmer seien die persönlichen Folgen. „Die Eltern waren natürlich in ihrem Heimatort sozial verbrannt und mussten wegziehen.“ Wegen einer Falschaussage aufgrund erfundener Erinnerungen.
Und warum er nun Staatsanwalt geworden ist? Ausschlaggebend sei eine Klausur im Leistungskurs Geschichte gewesen. Thema: ein mögliches Verbot der KPD, der kommunistischen Partei Deutschlands. Alles mit Jura ließ ihn danach nicht mehr los. Aber Staatsanwalt fand er eigentlich „blöd“. Zivilrecht habe ihn im Studium interessiert, später Arbeitsrecht. Aber es gab keine Stellen für Richter und man musste ja auch Geld verdienen. Dann also die Position als Vertreter der Anklage, und die Staatsanwalt wurde seine berufliche Leidenschaft, bis heute.
Von Dr. Alexander Huber