Die im Kerncurriculum genannten prozessbezogenen Kompetenzen lassen sich auf die klassischen Anforderungsbereiche beziehen, die auch in der Abiturprüfung gelten[1]. Somit ergibt sich dieses Kernschema der Leistungsbewertung:

prozessbezogene Kompetenz Anforderungsbereich Definition Operatoren
„Wahrnehmen und Beschreiben“ I „Reproduktion und Beschreibung“ „Wiederholung zuvor erarbeiteter Kompetenzen bzw. die Wiedergabe fachbezogener Sachverhalte“ z. B. „benennen“, „beschreiben“, „zusammenfassen“
„Verstehen und Reflektieren“ II „Reorganisation und Transfer“ „selbstständiges Übertragen gefestigter Unterrichtsinhalte auf neue, vergleichbare Lernkontexte“ z. B. „vergleichen“, „erläutern“, „einordnen“
„Diskutieren und Urteilen“ III „Beurteilung und Reflexion“ „selbstständiges Deuten und differenziertes, begründetes Bewerten von fachbezogenen Sachverhalten bzw. Problemstellungen“ z. B. „prüfen“, „erörtern“, „beurteilen“

Alle drei Kompetenz- und damit Anforderungsbereiche sollen im Unterricht und in den Leistungsüberprüfungen vorkommen. Der Schwerpunkt in der Mittelstufe liegt auf den den Anforderungsbereichen I und II.

In der Regel wird eine Klassenarbeit im Schulhalbjahr geschrieben. Das Verhältnis von schriftlicher Leistungsbewertung und Mitarbeit im Unterricht (wozu auch Mappenführung, Projektarbeiten, Präsentationen zählen) beträgt 40 : 60 %.

 

[1] KC I, S. 11.