Die im Kerncurriculum genannten prozessbezogenen Kompetenzen lassen sich auf die klassischen Anforderungsbereiche beziehen, die auch in der Abiturprüfung gelten[1]. Somit ergibt sich dieses Kernschema der Leistungsbewertung:
prozessbezogene Kompetenz | Anforderungsbereich | Definition | Operatoren |
„Wahrnehmen und Beschreiben“ | I „Reproduktion und Beschreibung“ | „Wiederholung zuvor erarbeiteter Kompetenzen bzw. die Wiedergabe fachbezogener Sachverhalte“ | z. B. „benennen“, „beschreiben“, „zusammenfassen“ |
„Verstehen und Reflektieren“ | II „Reorganisation und Transfer“ | „selbstständiges Übertragen gefestigter Unterrichtsinhalte auf neue, vergleichbare Lernkontexte“ | z. B. „vergleichen“, „erläutern“, „einordnen“ |
„Diskutieren und Urteilen“ | III „Beurteilung und Reflexion“ | „selbstständiges Deuten und differenziertes, begründetes Bewerten von fachbezogenen Sachverhalten bzw. Problemstellungen“ | z. B. „prüfen“, „erörtern“, „beurteilen“ |
Alle drei Kompetenz- und damit Anforderungsbereiche sollen im Unterricht und in den Leistungsüberprüfungen vorkommen. Der Schwerpunkt in der Mittelstufe liegt auf den den Anforderungsbereichen I und II.
In der Regel wird eine Klassenarbeit im Schulhalbjahr geschrieben. Das Verhältnis von schriftlicher Leistungsbewertung und Mitarbeit im Unterricht (wozu auch Mappenführung, Projektarbeiten, Präsentationen zählen) beträgt 40 : 60 %.
[1] KC I, S. 11.