Für die Eingangsklassen benennt der Schülerrat in Zusammenarbeit mit der Schulsozialpädagogin zwei oder drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse als Patenschülerinnen bzw. Patenschüler.
Patenschaft, das bedeutet
- Ansprechpartner/in für eine 5. Klasse sein,
- den Fünftklässlern beim Eingewöhnen und Zurechtfinden in der neuen Schule helfen ,
- das Gemeinschaftsgefühl der Klasse stärken,
- Unternehmungen mit der Patenklasse organisieren,
- Vertrauensperson und ein Vorbild für die Jüngeren sein,
- eine ehrenamtliche Tätigkeit engagiert ausfüllen.
Die Patenschülerinnen und Patenschüler werden von der Sozialpädagogin ausgebildet und während ihrer Tätigkeit unterstützt.
In diesem Kontext finden Seminare und Supervisionen statt.
Beratungslehrerin/Beratungslehrer und Mediatorinnen/Mediatoren sind eingebunden.