Was spricht angesichts leerer öffentlicher Kassen gegen die private Förderung von Schulen?
Welche Chancen werden damit eröffnet?
Sponsoring bedeutet die Gewährung von Geld oder geldwerten Leistungen (Sachen, Dienstleistungen) zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen und beruht auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Dadurch unterscheidet sich Sponsoring vom Mäzenatentum. Unternehmen betrachten Sponsoring als Bestandteil ihrer Marketingstrategie, für Schulen besteht dadurch die Chance, zusätzliche finanzielle, sachliche oder personelle Mittel zu erschließen. Zum einen kann der Förderbeitrag der Schule generell zur Verfügung gestellt werden, zum anderen wird ein Projekt gezielt gefördert.
In Zusammenhang mit Sponsoring sind u.a. Bestimmungen des Schulrechts, des Haushaltsrechts, des Strafrechts, des Steuerrechts, des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes zu beachten. So sind z. B. nach dem Nds. Schulgesetz wirtschaftliche Aktivitäten und Werbung nur zulässig, wenn sie eindeutig dem Bildungsauftrag der Schule zuzuordnen sind und die weltanschauliche Neutralität gewahrt ist. Außerdem dürfen Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler nicht in Werbeaktivitäten eingebunden werden. Auch darf die Schule nicht von einem Sponsor wirtschaftlich abhängig werden.
Bei der Entwicklung einer Sponsoringstrategie sollten nach Abwägung von Chancen und Risiken des Sponsorings mögliche Vorteile der miteinander kooperierenden Partner bestimmt werden. Wünsche und Leistungen des Wilhelm-Gymnasiums stehen dabei im Vordergrund und verdeutlichen, dass unsere Schule ein attraktiver Sponsoringpartner ist.
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