Abfallvermeidung
Es sollen keinerlei Dosen und Einwegflaschen mit in die Schule gebracht werden.

Alkoholverbot
Das Konsumieren alkoholischer oder alkoholhaltiger Getränke ist in den Gebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Aufsicht
Lehrkräfte führen Pausenaufsichten auf dem Schulgrundstück und in den Gebäuden. Die Mensen und die Toilettenräume der Schülerinnen und Schüler sind in die Aufsichten  einzubeziehen. Im Haupthaus sind die Pausenaufsichten in den Ganztagsräumen im Keller durch die Westaufsicht wahrzunehmen.

Einrichtung der Schule
Die gesamte Einrichtung der Schule ist schonend zu behandeln. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, hat mit einer Schadensersatzforderung des Schulträgers zu rechnen. Schäden sind in den jeweiligen Sekretariaten umgehend zu melden.

Fach- und Funktionsräume
Der Aufenthalt in Fach- und Funktionsräumen ist den Schülerinnen und Schülern aus Sicherheitsgründen nur in Gegenwart einer Lehrkraft gestattet.

Fahrräder
Fahrräder müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden und müssen gegen Diebstahl gesichert werden.

Fahrschüler
Für Schülerinnen und Schüler der Außenstelle, die auf ungünstige Verkehrsanbindungen angewiesen sind, steht im Erdgeschoss die Sitzgruppe vor der Mensa zur Verfügung.

Fluchtwege
Die Ein- und Ausgänge der Schulgebäude sowie die sich anschließenden Fluchtwege müssen stets frei gehalten werden. An den Ein- und Ausgängen bzw. im gesamten Bereich der sich anschließenden Fluchtwege dürfen deshalb auch keine Gegenstände, Fahrräder etc. abgestellt werden.

Fundsachen
Fundsachen werden in den Zimmern der Hausmeister aufbewahrt.

Garderobe
Die Garderobe wird in den jeweiligen Unterrichtsräumen aufgehängt. Sie ist damit grundsätzlich versichert. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Wertgegenstände (z.B. Geldbörse, Handy, Uhr).

Gehweg Leonhardstraße
Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Pausen nicht auf dem Gehweg der Leonhardstraße aufhalten, da dieser ein Verkehrsweg ist, der stets freizuhalten ist. Grundsätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler zu jeder Zeit den Gehweg der Leonhardstraße so frei halten, dass Fußgänger ohne Beeinträchtigung passieren können.

Gongzeichen
Vor der ersten Stunde halten sich die Schülerinnen und Schüler der Außenstelle auf dem Schulhof auf; über den Aufenthaltsort bei schlechtem Wetter entscheidet die jeweilige Frühaufsicht.
Beim ersten Gongzeichen suchen alle Schülerinnen und Schüler im Haupthaus wie in der Außenstelle ihre Klassen- bzw. Fachräume auf. Mit dem zweiten Gong beginnt der Unterricht. Auf dem Hof, im Remter und auf den Fluren sollte während dieser Zeit und während der Unterrichtszeiten insgesamt jede Art von Lärm vermieden werden. Besondere Gongzeichen (z.B. Regenpause s.u.) sind zu beachten.

Motorrad/Motorroller
Motorräder und Motorroller dürfen am Haupthaus im Bereich des Fahrradständers geparkt werden, wenn der Motor am Eingang zum Schulhof (Rolltor) abgestellt und das Fahrzeug zum Stellplatz geschoben wird.

Ordnung in der Schule
Schulleiter, Mitglieder der Schulleitung, Kollegium, Hausmeister und Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sicherheit  in der Schule verantwortlich.

Pausen
In den großen Pausen (nach der 2. und 4. Stunde) verlassen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und halten sich auf dem Hof, in der Mensa oder im Remter (Haupthaus) bzw. auf dem Hof, in der Mensa, in der Bücherei oder im Aufenthaltsraum auf (Außenstelle). Die Fenster in den Klassenräumen werden von der jeweiligen Lehrkraft geschlossen; die Klassenraumtüren werden verschlossen.
Ausnahmeregelungen: Der Aufenthalt in Klassenräumen (nicht in Fachräumen) während der Pausenzeiten ist Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase gestattet und denjenigen, die gemäß einem ärztlichen Attest in einem Klassenraum bleiben müssen. Räume mit Smart-Boards gelten dabei grundsätzlich als Fachräume. Wegen erhöhter Unfallgefahr an den Treppenaufgängen werden die Klassenräume im Treppenbereich des Haupthauses vorzeitig vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn geöffnet.
In der Außenstelle halten sich bei Regenpausen (gesondertes Gongzeichen s.o.) alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen auf.

Rauchverbot
Das Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Reinigungsdienst
Per Aushang benannte Reinigungsgruppen sind im Haupthaus in der Regel jeweils für eine Woche pro Halbjahr für die Müllentsorgung und weitere Reinigungsarbeiten zuständig (Details siehe Aushang).
Klassenräume sollen im Falle einer Verschmutzung vor dem Ende der 6. Stunde von den Schülerinnen und Schülern gereinigt werden. Dabei gilt nicht das Verursacherprinzip. Am Ende  jeder Stunde ist die Tafel zu reinigen.

Sanitäter/Sanitätsdienst
Für die Betreuung erkrankter Schülerinnen und Schüler stehen ausgebildete Schulsanitäter zur Verfügung. Die Sanitäter sollen erkrankte Schülerinnen und Schüler zu den Sanitätsräumen begleiten und dort möglichst bleiben.

Schulhof
Die Schulhöfe dürfen mit Kraftfahrzeugen jeder Art nicht befahren werden. Aus Sicherheitsgründen ist es ebenfalls nicht gestattet, die Pausenhöfe mit Fahrrädern, Inline-Skates, Tretrollern etc. zu befahren.
Wegen der Verletzungsgefahr ist es nicht erlaubt, z.B. mit Schneebällen oder anderen Gegenständen zu werfen. Aus Gründen des Unfallschutzes ist das Fußballspielen nur mit Softbällen erlaubt.

Schutz vor Verletzungen
In den Schulräumen und an allen anderen schulischen Orten ist es nicht gestattet, mit Gegenständen (welcher Art auch immer) zu werfen. Darüber hinaus ist alles zu unterlassen, was zu Verletzungen führen könnte.

Toilettengang
Schülerinnen und Schüler der Außenstelle werden beim Gang zur Schülertoilette über den Hof  außerhalb der Pausenzeiten von einer Mitschülerin/einem Mitschüler begleitet.

Tür zum Haupthaus
Aus Sicherheitsgründen ist Tür des Haupthauses zur Leonhardstraße ab 14.00 Uhr verschlossen zu halten.

Unfall/Unfallschutz
Unfälle werden in den Sekretariaten gemeldet. Ist das Sekretariat geschlossen, entscheidet die Fachlehrkraft über das weitere Vorgehen (z.B. Einschalten eines Schulsanitäters, Anforderung eines Krankenwagens, Information der/des Erziehungsberechtigten). Grundsätzlich dürfen verletzte (oder kranke) Schülerinnen und Schüler nicht ohne Aufsicht bleiben (z.B. in den Krankenzimmern).

Unterrichtsschluss
Um ein zügiges Reinigen der Klassenräume nach Unterrichtsschluss zu ermöglichen, stellen die Schülerinnen und Schüler nach Tagesunterrichtsschluss die Stühle auf die Tische. Der Klassendienst säubert die Tafel und beseitigt den gröbsten Unrat. Das Licht ist auszuschalten.

Verlassen des Schulgrundstücks
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-9 dürfen die Schulgrundstücke nicht verlassen. Ausgenommen davon ist die Mittagspause, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorliegt.