Eine Verbesserung der Schulqualität ist nur möglich, wenn die Lehrkräfte und das nichtlehrende Personal der Schule optimal aus- und weitergebildet ihre Aufgaben ausführen. Kontinuierliche Qualifizierungen sind unerlässlich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kompetenzen auf fachlicher, methodischer, personeller sowie organisatorischer Ebene. Sie dienen der Weiterentwicklung der Professionalität einzelner und damit auch der Schule als Ganzes.

Fortbildungen und Qualifizierungen werden in den Entwicklungsprozess des Wilhelm-Gymnasiums  integriert. Durch die gemeinsame Festlegung von Schwerpunkten soll eine zielgerichtete und effektive Qualifizierung möglich sein, die dann einer möglichst großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.

In regelmäßigen Abständen wird ausgehend von den Entwicklungszielen der Schule ein Qualifizierungsplan erstellt. Dieser verschafft allen Beteiligten Transparenz über die aktuellen und zukünftigen Qualifizierungsmaßnahmen der Schule und hilft finanzielle Ressourcen im Blick zu halten. Zudem sollen im Qualifizierungsplan zusätzliche Belastungen einzelner deutlich werden, damit an geeigneter Stelle für einen Ausgleich gesorgt werden kann.

Ziel des schulischen Qualifizierungskonzeptes ist es, die Abläufe beim Erstellen des Qualifizierungsplans sowie dessen Umsetzung und Auswertung zu systematisieren und damit zu optimieren. Es beschreibt, wie der Qualifizierungsbedarf ermittelt wird, klärt die Zuständigkeiten einzelner Personen und Personenkreise und gibt die zeitlichen Abläufe vor.

1. Handlungsfelder

Das Wilhelm-Gymnasium unterscheidet in seinem Qualifizierungsplan sechs wesentliche Handlungsfelder, die in ihrer Wirkung eng miteinander verzahnt sind.

  1. Unterrichtsentwicklung: Selbstständiges Lernen der Schülerinnen und Schüler, Unterrichtsmethodik, etc.
  2. Individuelle Förderung: Individuelle Lernentwicklung, Diagnose, Förderung, Anforderungen im Zusammenhang mit Inklusion etc.
  3. Erziehungsarbeit: Soziales Lernen, Beratungskompetenz etc.
  4. Schulorganisation: Kommunikationsstrukturen, Projekt- und Prozessmanagement, Organisation des Schulalltags, Leitungskompetenz, Planungs- und Evaluationskompetenz, Schulverwaltungssoftware, rechtliche Absicherung der Kollegen etc.
  5. Standardsicherung: Umsetzung Curricularer Vorgaben, inhaltliche Voraussetzungen für zentrale Prüfungen und Vergleichsarbeiten etc.
  6. individuelle Qualifizierung: Weiterbildung und Qualifizierung einzelner Lehrkräfte und Mitarbeiter

2. Verantwortliche Gremien /Aufgabenteilung

Qualifizierungsmaßnahmen können sich an einzelne Lehrkräfte, das gesamte Kollegium oder auch Teile des Kollegiums richten. Auch das nichtlehrende Personal sowie Eltern- und Schülervertreter werden bei Bedarf berücksichtigt.
Folgende Personen und Personengruppen teilen sich die Verantwortung für die Qualifizierung des Wilhelm-Gymnasiums. Ihre Aufgaben werden in den weiteren Kapiteln genauer beschrieben.

  • Schulleiter
  • Schulvorstand, Gesamtkonferenz
  • Steuerungsgruppe
  • Fortbildungsbeauftragter
  • FK-Leiter und Leiter sonst. Gremien

 

3. Qualitätszyklus

Die Entwicklung eines Qualifizierungsplans erfolgt am Wilhelm-Gymnasium entlang des vom Niedersächsischen Kultusministerium empfohlenen Qualitätszyklus:

Quelle: Empfehlungen zum Qualifizierungskonzept eigenverantwortlicher Schulen. Niedersächsisches Kultusministerium S. 6.

3.1 Ziele festlegen

Die Entwicklungsziele des Wilhelm-Gymnasiums werden im Zusammenhang mit der regelmäßigen Fortschreibung des Schulprogramms festgelegt. Sie ergeben sich unter anderem aus der Auswertung der letzten Evaluation zur Qualität der Schule (SEIS, Schulinspektion, Lehrerbefragung, Rückmeldung verschiedener Gremien u.a.)
Siehe: Laufende Entwicklungsprojekte des Schulprogramms

3.2 Identifizierung des Qualifizierungsbedarf

Es ist die kontinuierliche Aufgabe aller Beteiligten folgende Fragen für sich und ihren Aufgabenbereich zu beantworten:

  • Welche Kompetenzen sind zum Erreichen der Entwicklungsziele notwendig?
  • Welche Kompetenzen sind bereits vorhanden?
  • Welche Kompetenzen gilt es noch zu entwickeln?

Der Schulleiter erkennt Qualifizierungsbedarf im Rahmen seiner Verantwortung für die Personalentwicklung.
Die Steuerungsgruppe erarbeitet Qualifizierungsbedarf in Bezug auf fachübergreifende Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung  und setzt Schwerpunkte.
Die Leiter von Fachkonferenzen oder sonst. Gremien (Teilkonferenzen, Projekte) ermitteln innerhalb ihrer Gruppen den spezifischen Qualifizierungsbedarf und leiten diesen an die StGr, den Schulleitung oder den Fortbildungsbeauftragten weiter. Sie sind im Kontakt mit Fachberatern und ihren schulischen Netzwerken.
Die Beauftragten für spezielle Aufgaben (Sicherheit, Erste Hilfe, Brandschutz usw.) sind verantwortlich, den eigenen Qualifizierungsbedarf zu erkennen.
Der Fortbildungsbeauftragte schreibt in Absprache mit o.g. Personen und Gremien den Qualifizierungsplan, der von der Gesamtkonferenz nach Vorlage des Schulvorstandes  in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) zu beschließen ist.
Fortbildungen zur individuellen Kompetenzentwicklung sind nicht Teil einer zentralen Fortbildungsplanung der Schule. Sie liegen in der persönlichen Verantwortung der Lehrkräfte.

3.3 Maßnahmenplan

Der Qualifizierungsplan enthält neben der Beschreibung der Ziele und Schwerpunkte von Qualifizierungen Angaben zum Zeitrahmen, zum Umfang der  Maßnahmen, zur Zielgruppe und zu den verantwortlichen Personen oder Personenkreisen. Letztere legen Teilmaßnahmen und einen genaueren Zeitplan fest.
Der aktuelle Qualifizierungsplan ist auf IServ unter „Informationen der Schulleitung“ für alle Beteiligten einsehbar.

3.4 Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen inkl. Finanzierung

Die Vorgehensweise bei der Genehmigung, Durchführung und Finanzierung von Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen werden bereits im gleichnamigen Konzept geregelt.

Das Wilhelm-Gymnasium ist seit 22.04.2010 Mitglied eines schulischen regionalen Netzwerkes für das Fach Biologie. In der Regel nehmen zwei Vertreter jeder Schule dieses Netzwerkes an 2-3 Treffen im Schuljahr teil. Diese Treffen dienen zum Austausch und gemeinsamer Qualifikation zu einem zuvor gemeinsam bestimmten Thema und werden durch Multiplikatoren und den Fachberater unterstützt. Die Organisation und Finanzierung dieser Qualifizierungsveranstaltungen sind im Netzwerkvertrag geregelt.

Für Fortbildungen des ganzen Kollegiums ist am Wilhelm-Gymnasium traditionell der vorletzte Werktag vor Beginn des Schuljahres vorgesehen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 kann dafür auch ein Schultag genutzt werden, wenn es nicht anders möglich ist. Teilkollegien (z.B. Fachgruppen) können gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen ab 13.30 Uhr beantragen. (vgl. SVBl 7/2013)

3.5 Transfer, Praxiserprobung

Je nach Größe der Gruppe, die von der Qualifizierungsmaßnahme und vom Entwicklungsziel betroffen ist, sind unterschiedliche Maßnahmen zum Transfer sinnvoll.
Die Steuerungsgruppe oder das beauftragte Gremium initiiert die Strategie für den Wissenstransfer bei einer großen Zielgruppe.
Sind einzelne Fachgruppen oder Gremien betroffen, sind diese selbst mit dem Wissenstransfer beauftragt.
Der Schulleiter unterstützt den Wissenstransfer und schafft notwendige Freiräume wie z.B. die Genehmigung einer gemeinsamen Tagung einer Fachgruppe oder eines Gremiums am Nachmittag.

 

Übersicht über geeignete Formen des Transfers

Marktplatz Qualifizierungen werden gleichzeitig zu einem festzulegenden Termin angeboten. Das Team/die Fachkonferenz/das Kollegium hat die Möglichkeit, die Marktstände reihum zu besuchen.
Materialien Materialien zu einer Qualifizierung können sowohl ins Schulnetz eingestellt, als auch dem Team übergeben oder im Lehrerzimmer ausgelegt werden.
Bericht Der Bericht über eine besuchte Qualifizierung soll dem Team, der Fachkonferenz, Projektgruppe oder auch dem gesamten Kollegium mündlich abgegeben werden.
Interner Workshop Mehrere Angebote für interne Kurzfortbildungen werden ausgehängt und für 4-6 Kolleginnen bzw. Kollegen in Absprache durchgeführt.
Protokoll Das Einstellen eines Evaluationsprotokolls ins Schulnetz ist Grundlage des Transfers.
Schulinterne Fortbildung Kolleginnen oder Kollegen führen ganztägig oder nachmittags außerhalb der Unterrichtszeit Veranstaltungen durch.
Schulinterne Transfer-vereinbarungen In einer Zielvereinbarung werden Maßnahmen zum Transfer festgelegt.

Quelle: Empfehlungen zum Qualifizierungskonzept eigenverantwortlicher Schulen. Niedersächsisches Kultusministerium S. 16

3.6 Evaluation und Dokumentation

Evaluationen der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen finden auf angemessene Weise in angemessenen Abständen statt. Die jeweils verantwortlichen Personen sollten bereits zu Beginn klären, welche Aspekte der Qualifizierung (die Maßnahme an sich, die Art des Transfers etc.) evaluiert werden und zu welchem Zeitpunkt dies stattfinden soll. Dazu gehört u.a., dass zuvor die Indikatoren, an denen sich die gewünschten Veränderungen messen lassen, benannt werden.

Zum Überblick über das vorhandene Fach- und Methodenwissen des Kollegiums und über die Finanzierung der Qualifizierungen werden alle durchgeführten Fortbildungen in einer Datenbank gesammelt. Diese Datenbank ist für alle unter Punkt 2 genannten Personen einsehbar und soll insbesondere Hinweise und Empfehlungen auf oder für schulnotwendige Fortbildungen liefern. Die Pflege der Datenbank obliegt dem Fortbildungsbeauftragten.
Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen geben die Teilnahmebestätigung nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme im Sekretariat ab. Die Teilnahmebestätigung wird in die Personalnebenakte übernommen.

Die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand würdigen kritisch den Qualifizierungsplan aus dem Vorjahr und dessen Umsetzung.

4. Quellen und Literatur

  • Empfehlungen zum Qualifizierungskonzept eigenverantwortlicher Schulen. Niedersächsisches Kultusministerium
  • Bildung für Berlin – Gemeinsam Ziele ansteuern, Fortbildungen planen. Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin, 2011
  • Schulportfolio Qualifizierungsplanung. Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung – Agentur für Schulbegleitung, 2007
  • Fortbildungsplanung- Ein Leitfaden für Schulen. http://www.learn-line.nrw.de/angebote/fbplanung/info.html

 

SchV-Beschluss v. 27.05.2014
GK-Beschluss v. 17.06.2014