Grundsätze

Für den Umgang mit Beschwerden gelten für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in besonderer Weise die Aussagen der im Schulprogramm niedergelegten „Grundsätze unserer Schule“:

„Schüler, Lehrer und Eltern verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, damit unsere Schule ein Lern- und Lebensraum ist, in dem sich alle wohlfühlen und in dem sich gut leben und lernen lässt. Voraussetzung für eine solche Gemeinschaft ist die gegenseitige Achtung der menschlichen Würde und die gegenseitige Verpflichtung zur Anerkennung der folgenden Verhaltensweisen:

  • Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen Meinungen und Verhaltensweisen, sofern sie nicht gemeinschaftsschädigend sind
  • freundlicher, respektvoller und höflicher Umgang miteinander
  • gegenseitige Hilfe und Unterstützung (…)
  • Kompromissbereitschaft (…)
  • gegenseitige Anerkennung der Interessen und Aufgaben der Lehrer und der Schülervertretung sowie deren Unterstützung und Förderung
  • friedliche Austragung von Konflikten und vernunft- und sachgemäße Lösungen
  • in Offenheit und Ernsthaftigkeit einander zuzuhören.

Schüler, Lehrer und Eltern verpflichten sich zur Einhaltung dieser Grundsätze.“

 

Beschwerden der Schülerinnen/Schüler oder der Eltern/Erziehungsberechtigten

Beschwerden über die Bewertung schriftlicher Arbeiten werden der zuständigen Fachlehrkraft vorgetragen. In einem Gespräch sollen die Kriterien der Bewertung dargestellt und die Benotung erläutert werden. Wird auf diesem Wege der Dissens nicht ausgeräumt, kann der Schulleiter einbezogen werden. Falls erforderlich, bittet er die Fachgruppenleiterin bzw. den Fachgruppenleiter, zu der Beschwerde schriftlich Stellung zu beziehen. Die Zuständigkeit der Fachlehrkraft für die Notengebung bleibt unberührt.

 

Bei Klagen einer Schülerin oder eines Schülers über bestimmte Regelungen, Ereignisse oder über Verhaltensweisen anderer Schüler ist Ansprechpartner und Moderator die zuständige Fachlehrkraft, in dessen Unterricht das Problem aufgetreten ist, bzw. die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter.

Bei der Aufarbeitung des Konflikts kann auf die fachkundige Mithilfe der Beratungskräfte der Schule (Mediatorin, Beratungslehrkraft, Sozialpädagogin) zurückgegriffen werden.

In gravierenden Fällen wird der Schulleiter hinzugezogen.